AHV-Zweigstelle
| Adresse: | Dorfstrasse 18, 9312 Häggenschwil |
| Telefon: | 058 / 228 25 27 |
| Telefax: | 058 / 228 25 21 |
| E-Mail: | (Aktiviere Javascript, um die Email-Adresse zu sehen) |
| Öffnungszeiten: | MO - DO: 08.00-11.30 und 14.00-17.00 Uhr FR: 08.00-11.30 und 14.00-16.00 Uhr |
Die AHV-Zweigstelle ist zuständig für:
- Auskünfte im Bereich der Sozialversicherungen
- Abgabe, Prüfung und Ausfüllen von Anmeldeformularen
- Erfasst und registriert Selbständigerwerbende, nicht Erwerbstätige, Rentnerinnen und Rentner
- Individuelle Prämienverbilligung Krankenkasse
Weitere Informationen können auf den Seiten des Bundesamt für Sozialversicherung (www.bsv.admin.ch) und der Sozialversicherung des Kantons St. Gal-len (www.svasg.ch) abgerufen werden. Im Online Schalter der SVA St. Gallen können zudem unverbindliche Berechnungen von diversen Leistungen vorgenommen werden.
Individuelle Prämienverbilligung
Die Verbilligung der Krankenkassenprämien hilft den wirtschaftlich schwächer gestellten Einwohnern die finanziellen Auswirkungen der Krankenversicherung zu mildern. Das Anmeldeverfahren wird durch die AHV-Zweigstelle und die Sozialversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen durchgeführt.
Einwohner welche voraussichtlich anspruchsberechtigt sind, erhalten im Januar/Februar des laufenden Jahres das Anmeldeformular. In diesem sind alle Informationen für die Antragsstellung enthalten.
Einwohner welche kein Anmeldeformular erhalten, aber davon ausgehen, dass sie Anspruch auf die Verbilligung haben, können ab Februar das Formular auf der AHV-Zweigstelle verlangen. Dieses Formular ist bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres bei der AHV-Zweigstelle einzureichen.
| Leitung | Funktion | Telefon |
| Maria Huwiler | Einwohneramt/Bestattungen Gemeinderatskanzlei AHV-Zweigstelle Sozialamt Vormundschaftsamt Sektionschef/Zivilschutz Hunde- und Mofakontrolle |
058 228 25 27 |
