AHV-Zweigstelle

 

Adresse: Dorfstrasse 18, 9312 Häggenschwil
Telefon: 058 / 228 25 27
Telefax: 058 / 228 25 21
E-Mail: (Aktiviere Javascript, um die Email-Adresse zu sehen)
Öffnungszeiten: MO - DO: 08.00-11.30 und 14.00-17.00 Uhr
FR:          08.00-11.30 und 14.00-16.00 Uhr

 Die AHV-Zweigstelle ist zuständig für:

- Auskünfte im Bereich der Sozialversicherungen
- Abgabe, Prüfung und Ausfüllen von Anmeldeformularen
- Erfasst und registriert Selbständigerwerbende, nicht Erwerbstätige, Rentnerinnen und Rentner
- Individuelle Prämienverbilligung Krankenkasse

Weitere Informationen können auf den Seiten des Bundesamt für Sozialversicherung (www.bsv.admin.ch) und der Sozialversicherung des Kantons St. Gal-len (www.svasg.ch) abgerufen werden. Im Online Schalter der SVA St. Gallen können zudem unverbindliche Berechnungen von diversen Leistungen vorgenommen werden.

 

Individuelle Prämienverbilligung

Die Verbilligung der Krankenkassenprämien hilft den wirtschaftlich schwächer gestellten Einwohnern die finanziellen Auswirkungen der Krankenversicherung zu mildern. Das Anmeldeverfahren wird durch die AHV-Zweigstelle und die Sozialversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen durchgeführt.

Einwohner welche voraussichtlich anspruchsberechtigt sind, erhalten im Januar/Februar des laufenden Jahres das Anmeldeformular. In diesem sind alle Informationen für die Antragsstellung enthalten.

Einwohner welche kein Anmeldeformular erhalten, aber davon ausgehen, dass sie Anspruch auf die Verbilligung haben, können ab Februar das Formular auf der AHV-Zweigstelle verlangen. Dieses Formular ist bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres bei der AHV-Zweigstelle einzureichen.

 

 
Leitung Funktion Telefon
Maria Huwiler Einwohneramt/Bestattungen
Gemeinderatskanzlei
AHV-Zweigstelle
Sozialamt
Vormundschaftsamt
Sektionschef/Zivilschutz
Hunde- und Mofakontrolle
058 228 25 27

 

Formulare Anmeldeformular_individuelle_Prämienverbilligung_2012

Links

Homepage der SVA St. Gallen