Generelle Informationen
Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.
Hier finden Sie die Gesamtresultate vom Kanton St.Gallen und vom Bund.
Urne Öffnungszeiten
Sonntag, 10.00 - 11.00 Uhr
Urnenstandort
Gemeindehaus, Dorfstrasse 18, 9312 Häggenschwil
Voraussetzungen
Fehlende Stimmunterlagen können bei der Ratskanzlei Häggenschwil bis Freitag, 11.30 Uhr, bezogen werden.
Stimmabgabe
E-Voting bis Samstag, 12:00 Uhr
Vorzeitige persönliche Stimmabgabe Donnerstag und Freitag vor dem Abstimmungs-/Wahlsonntag bei der Ratskanzlei während den Öffnungszeiten
Brieflich bis Sonntag, 11:00 Uhr (Briefeinwurf Gemeindehaus)
Urnen am Sonntag, 10:00 - 11:00 Uhr
E-Voting
Die Stimmberechtigten der Gemeinde Häggenschwil können elektronisch abstimmen und wählen. Für die Nutzung des elektronischen Stimmkanals ist eine einmalige Anmeldung nötig, die nur wenige Klicks erfordert. Interessierte Personen können sich unter anmeldeverfahren.e-voting.sg.ch informieren und registrieren.
Den Stimmberechtigten, die sich für E-Voting angemeldet haben, wird künftig bei jedem Urnengang das Stimmmaterial sowohl für die elektronische Stimmabgabe wie auch für die bisherigen Kanäle (brieflich und Urne) zugesendet. An- und Abmeldungen sind jederzeit möglich und werden berücksichtigt, wenn sie spätestens 8 Wochen vor dem Wahl- oder Abstimmungssonntag vorgenommen werden.
Weitere Informationen zum Stimmkanal E-Voting:
Brieflich abstimmen
- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
- Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu.
- Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
- Sie können das Antwortkuvert per Post schicken (bitte frankieren) oder es während der Bürostunden auf der Gemeinde abgeben. Der Brief muss spätestens am Freitag beim Stimmregisterbüro eintreffen (B-Post braucht mindestens 3 Arbeitstage!)
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
- ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird
- die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
- das Antwortkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält
- das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist