Einbürgerung in der Gemeinde Häggenschwil

Möchten Sie das Schweizer Bürgerrecht erwerben und sich in der Gemeinde Häggenschwil einbürgern lassen? Je nach persönlicher Situation stehen Ihnen drei verschiedene Einbürgerungsverfahren zur Verfügung.

Einbürgerungsverfahren

Die Schweiz kennt drei Arten der Einbürgerung:

  • Erleichterte Einbürgerung – für Personen, deren Ehepartner/in Schweizer Bürger/in ist oder die der dritten Ausländergeneration angehören.

  • Besondere Einbürgerung – hauptsächlich für minderjährige Gesuchstellende oder staatenlose Kinder.

  • Ordentliche Einbürgerung – für alle übrigen Personen.

Die benötigten Gesuchsformulare erhalten Sie beim Einwohneramt der Gemeinde Häggenschwil.

 

Ordentliche Einbürgerung

Verfahren

  1. Gesuchstellung bei der Gemeinde Häggenschwil

  2. Abklärungen innerhalb der Gemeinde (z. B. Steuern, Betreibungen, Polizei, Schule)

  3. Einbürgerungsgespräch

  4. Entscheid des Gemeinderates

  5. Öffentliche Auflage des Gesuchs

  6. Rechtskraft nach Ablauf der Auflagefrist

  7. Weiterleitung an das Amt für Gemeinden und Bürgerrecht des Kantons St. Gallen

  8. Prüfung durch den Kanton

  9. Genehmigung des Kantonsbürgerrechts

  10. Weiterleitung an das SEM

  11. Definitiver Einbürgerungsentscheid durch das SEM

Voraussetzungen

  • 10 Jahre Wohnsitz in der Schweiz, davon 3 Jahre in den letzten 5 Jahren.

  • Mindestens 5 Jahre Aufenthalt im Kanton St. Gallen.

  • Mehrjährige Wohnsitzdauer in der Gemeinde Häggenschwil sowie gute Integration.

  • Sprachkenntnisse Deutsch: mind. B1 mündlich, A2 schriftlich.

  • Niederlassungsbewilligung C.

  • Geordnete finanzielle Verhältnisse (keine Betreibungen).

  • Keine relevanten Strafregistereinträge.

  • Respekt gegenüber der schweizerischen Rechtsordnung und den Werten der Bundesverfassung.

 

Erleichterte Einbürgerung

Verfahren

Das Gesuch wird direkt beim Staatssekretariat für Migration (SEM) eingereicht. Der Ablauf erfolgt in der Regel wie folgt:

  1. Gesuchseinreichung beim SEM

  2. Prüfung durch das SEM

  3. Weiterleitung an den Kanton St. Gallen

  4. Prüfung durch den Kanton und anschliessende Weiterleitung an die Gemeinde Häggenschwil

  5. Abklärungen innerhalb der Gemeinde (z. B. Steuern, Betreibungen, Schulwesen, Polizei)

  6. Einbürgerungsgespräch in der Gemeinde

  7. Entscheid der Gemeinde

  8. Rücksendung an Kanton und SEM

  9. Definitiver Entscheid des Staatssekretariats für Migration

Voraussetzungen

  • Sie sind mit einer Schweizerin oder einem Schweizer verheiratet.

  • Mindestens 5 Jahre Wohnsitz in der Schweiz, davon 1 Jahr unmittelbar vor Gesuchseinreichung.

  • Mindestens 3 Jahre Ehe.

  • Nachweis einer guten Integration (keine Sozialhilfe, keine relevanten Straffälle).

  • Sprachkenntnisse Deutsch mindestens B1 mündlich und A2 schriftlich.

 

Besondere Einbürgerung

Dieses Verfahren gilt in speziellen Fällen, insbesondere für Minderjährige oder staatenlose Kinder.

Verfahren

Das Verfahren entspricht grundsätzlich der ordentlichen Einbürgerung, jedoch ohne öffentliche Auflage.

Voraussetzungen

  • Gesuchstellende sind unter 20 Jahren

  • Zusätzlich gelten die Voraussetzungen der ordentlichen Einbürgerung (Integration, Sprachkenntnisse etc.)

 

Kontakt

Leony Röhrl
Ratsschreiberin
Dorfstrasse 18
9312 Häggenschwil
Tel. 058 228 25 26
leony.roehrl@haeggenschwil.ch