Hundekontrollstelle

Alle Hunde, die älter als 5 Monate sind, müssen bei der Hundekontrollstelle gemeldet werden. Zudem ist die Erfassung in der Datenbank AMICUS obligatorisch.

Wir bitten alle Halter/-innen, folgende Änderungen beim AMICUS (online unter www.amicus.ch / Tel. 0848 777 100) oder der Hundekontrollstelle Häggenschwil zu melden:

  • Tod des Hundes

  • Ausfuhr des Hundes ins Ausland

  • Abgabe oder Übernahme eines Hundes (Halterwechsel)

Adressänderungen oder die Erstregistrierung als Hundehalter/-in werden von der Gemeinde vorgenommen. Praktizierende Tierärzte sind für die Registrierung der Hunde verantwortlich.
 

Die Hundekontrollstelle ist zuständig für die Erhebung der Hundesteuer. Diese wird in Häggenschwil jeweils Ende Februar in Rechnung gestellt und beträgt pro Hund Fr. 90.-.

Wir bitten Halter-/innen von Diensthunden der Armee sowie Polizei, von Invalidenführhunden oder anderen ausgebildeten Hunden, die für öffentliche Aufgaben zur Verfügung stehen, der Hundekontrollstelle den aktuellen Ausbildungsnachweis einzureichen.
 

Zu beachten

  • Kennzeichnung mit Mikrochip muss bis spätestens 3 Monate nach der Geburt des Hundes erfolgen.

  • Die Tollwutschutzimpfung ist nicht obligatorisch, wird aber für Grenzübertritte benötigt.

  • Die Frist für die Meldung aller Hunde: Ende Mai. Hundehalter-/innen, deren taxpflichtige Hunde nicht gemeldet sind, können gemäss kantonalem Hundegesetz gebüsst werden.

  • Hunde welche nach dem 31. Mai das taxpflichtige Alter erreichen oder neu in der Gemeinde Häggenschwil leben, müssen innerhalb von zwei Wochen bei der Hundekontrollstelle gemeldet werden.

 

Kontakt

Einwohneramt (Front-Office)
Dorfstrasse 18
9312 Häggenschwil
Tel. 058 228 25 20
info@haeggenschwil.ch