Gemeindeversammlung
Die Gemeinde Häggenschwil ist als Gemeinde mit Bürgerversammlung organisiert. Die Bürgerschaft bildet das oberste Organ der Gemeinde und nimmt ihre politischen Rechte in erster Linie an der Bürgerversammlung wahr. Sie berät und beschliesst über alle Geschäfte, die nicht zwingend einer Urnenabstimmung unterstehen.
Die ordentliche Bürgerversammlung findet jährlich bis zum 15. April statt und behandelt die zentralen Geschäfte des Gemeindewesens: Jahresrechnung, Budget und Steuerfuss. Je nach Traktandenliste werden weitere Geschäfte beraten, über die gemäss Gemeindeordnung die Bürgerschaft zu entscheiden hat.
Stimmberechtigt sind alle Einwohnerinnen und Einwohner von Häggenschwil, die das 18. Altersjahr vollendet haben und in der Gemeinde ihren politischen Wohnsitz haben. Gäste sind an der Versammlung willkommen, jedoch ohne Stimmrecht.
Ort
MZH RietwiesDorfstrasse 26
9312 Häggenschwil
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