Zuzug / Wegzug / Umzug
- Sind Sie neu nach Häggenschwil gezogen? (Anmeldung)
- Sie ziehen weg aus unserer Gemeinde? (Abmeldung)
- Bei Ihnen steht ein Umzug innerhalb von Häggenschwil bevor? (Adressänderung)
Bei einem Wohnsitzwechsel sind Sie gesetzlich zur Meldung innerhalb 14 Tagen verpflichtet. Sie können uns Ihren Umzug innerhalb der Schweiz online über den eUmzugCH melden. Personen, welche aus dem Ausland zuziehen oder ins Ausland wegziehen, müssen sich in jedem Fall persönlich beim Einwohneramt an- oder abmelden.
Die nötigen Dokumente können Sie mittels eUmzugCH einscannen oder mit separater Post an das Einwohneramt senden.
Bei ausländischen Staatsangehörigen wird für den Umzug eine Gebühr vom Migrationsamt fällig. Bitte bezahlen Sie diese direkt unter www.eumzug.swiss mit der Kreditkarte.
Kosten Migrationsamt
EU / EFTA Erwachsene | Fr. 30.-- |
EU / EFTA Kinder | Fr. 20.-- |
Drittstaat (Zuzug innerhalb Kanton) | Fr. 30.-- |
Drittstaat (Zuzug ausserhalb Kanton) | Fr. 122.-- |